Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Autoselbsthilfe Lüneburg

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autoselbsthilfe Lüneburg, im Folgenden auch “Anbieter” oder “Inhaber” genannt, sind von jedem, der diese nutzen möchte, im Folgenden “Nutzer” genannt, zu akzeptieren. Eine Nutzung der Einrichtungen von Autoselbsthilfe Lüneburg ist ohne Anerkenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Autoselbsthilfe Lüneburg stellt Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen gegen Mietgebühr zur Verfügung, um Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, Arbeiten an Ihren Fahrzeugen selbst durchführen zu können. Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine Einführung in die Sicherheitsbetriebsanweisungen, die unbedingt zu beachten und einzuhalten sind!

2. Auf dem gesamten Gelände von Autoselbsthilfe Lüneburg gilt die StVO und eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 5 Km/h.

3. Explizit wird, zur Absicherung der Einrichtungen von Autoselbsthilfe Lüneburg, auf den ausgehängten Haftungsausschluss hingewiesen: Die Nutzung der Einrichtungen von Autoselbsthilfe Lüneburg erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und auf eigenes Risiko!

4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, sowie für fehlerhafte Reparaturen oder Arbeiten, bzw. für die Folgen fehlerhafter Reparaturen oder Arbeiten.

5. Die Benutzung der Einrichtungen von Autoselbsthilfe Lüneburg, einschließlich des enthaltenen Inventars, Hebebühnen, Werkzeugs sowie, aller Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Das Arbeiten an den Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr ohne rechtliche Ansprüche an den Inhaber bei Unfällen oder Beschädigungen jeglicher Art.

7. Es dürfen sich nur Personen im Arbeits-, Bühnen- und Gerätebereich aufhalten, die älter sind als 18 Jahre und direkt Arbeiten am Fahrzeug ausführen. Die Bedienung der Hebebühnen darf nur von Personen die mindestens 18 Jahre alt sind erfolgen. Es dürfen sich zudem insgesamt maximal 2 Personen im Arbeits-, Bühnen- und Gerätebereich aufhalten.

8. Autoselbsthilfe Lüneburg haftet nicht für das Verhalten Dritter, betriebsfremder Personen.

9. Den Anweisungen des Anbieters ist unbedingt Folge zu leisten. Grob fahrlässiges Verhalten und Zuwiderhandlungen, insbesondere solche gegen Sicherheitshinweise, haben einen Ausschluss aus den Einrichtungen von Autoselbsthilfe Lüneburg zufolge.

10. Dem Nutzer ist es untersagt, andere als die ihm zugewiesenen Räume und Flächen zu nutzen bzw. zu befahren oder zu begehen.

11. Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass während der gesamten Mietzeit eine Videoüberwachung stattfindet.

12. Falls sich der Nutzer mit den zu verwendenden Hebebühnen, Werkzeugen, Gerätschaften, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen nicht auskennt, ist er verpflichtet, sich an den Inhaber zu wenden.

13. Sollte der Nutzer zu Beginn seiner Anwesenheit Beschädigungen an Hebebühnen, Inventar, Werkzeug und Maschinen feststellen, so sind diese Mängel dem Inhaber umgehend zu melden. Bei Unkenntnis muss der Nutzer beim Inhaber nachfragen.

14. Für entstandene Schäden an Grundstück, Gebäuden, Hebebühnen, Inventar, Werkzeugen, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen des Inhabers oder Dritten haftet der Nutzer in voller Höhe des Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch, wenn ein Schaden durch eine Begleitperson des Nutzers entsteht.

15. Bei unsachgemäßem Gebrauch von Hebebühnen, Inventar, Werkzeugen, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen durch den Nutzer wird dieser zu Schadensersatz herangezogen.

16. Der Nutzer ist verpflichtet, fehlerhafte Werkzeuge bzw. Geräte und Einrichtungen unverzüglich gegenüber dem Inhaber anzuzeigen. Es ist ihm untersagt, diese Werkzeuge bzw. Geräte und Einrichtungen weiter zu nutzen.

17. Werkzeuge und Geräte, die bei sachgemäßem Gebrauch zu Schaden kommen (z.B. durch Verschleiß) und deren Schaden dem Inhaber mitgeteilt wird, ist von Schadensersatzansprüchen seitens des Inhabers ausgenommen.

18. Der Nutzer ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen zu halten sowie die gekennzeichneten Feuerlöscher im Brandfall zu nutzen.

19. Der Genuss von Alkohol und Drogen ist in den Einrichtungen von Autoselbsthilfe Lüneburg streng verboten.

20. Auf ausreichende Sicherheitskleidung und Schutzbrillen hat der Nutzer selbst zu achten.

21. Werden Kraftfahrzeuge oder Gegenstände bewegt, haftet im Schadensfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters, bzw. die Haftpflichtversicherung des Verursachers des Schadens.

22. Für Fahrzeuge, die bei Autoselbsthilfe Lüneburg abgestellt werden, gilt kein Versicherungsschutz seitens Autoselbsthilfe Lüneburg. Für eventuelle Schäden oder Verlust von Teilen muss die eigene Fahrzeugversicherung des Nutzers in Anspruch genommen werden.

23. Die Beratung durch Angestellte oder den Inhaber wird nicht angeboten. Der Nutzer ist für die Prüfung seiner Arbeiten und der verwendeten Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehene Verwendung selbst verantwortlich.

Sollte dennoch ein fachlicher Rat durch Mitarbeiter von Autoselbsthilfe Lüneburg erfolgt sein, haftet Autoselbsthilfe Lüneburg hierfür nicht.

Haftungsausschluss: Für die von dem Nutzer ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug übernimmt der Inhaber keine Garantie oder sonstige Haftungsansprüche (das gilt auch für mitgebrachte Ersatzteile, Betriebsstoffe etc.).

24. Für die korrekte Abfallentsorgung ist der Nutzer selbst verantwortlich.

25. Werden die zur Reparatur benötigten Ersatzteile vom Nutzer mitgebracht, so ist dieser verpflichtet, alle Umverpackungen wieder mitzunehmen.

26. Der Nutzer hat die Pflicht, mit den Ihm anvertrauten Mietgegenstände sorgsam und ordnungsgemäß umzugehen und sie nach Beendigung der Arbeit im unbeschädigten und sauberen Zustand an den Inhaber zurückzugeben. Der Nutzer der Einrichtungen von Autoselbsthilfe Lüneburg hat seinen Arbeitsplatz in einem gesäuberten und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Insbesondere sind alle benutzten Werkzeuge gründlich zu reinigen. Bei Nichteinhaltung wird eine Pauschale von 20,00 € bis 100,00 € fällig.

27. Die Miete zur Nutzung der Einrichtungen von Autoselbsthilfe Lüneburg sowie dessen Werkzeuge, Geräte sowie Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen muss vor Beginn aller Arbeiten in bar per EC-Karte oder Paypal entrichtet werden. Bei Kartenzahlung oder Zahlung per Paypal wird eine Transaktionsgebühr in Höhe von 2% des Endbetrags erhoben.

28. Eine kostenlose Stornierung durch den Nutzer ist nur dann möglich, wenn zwischen Stornierung und Mietbeginn mehr als 48 Stunden liegen. Bei Stornierung durch den Nutzer, die kürzer als 48 Stunden erfolgt, bleiben bereits gezahlte Leistungen beim Inhaber.

29. Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Inhabers.

30. Mit der gezahlten Miete ist die Nutzung der ausgewiesenen Räume und Flächen sowie der zur Nutzung angeforderten Einrichtungen, Hilfsmittel und Werkzeuge abgegolten. Soweit der Nutzer weitere Maschinen oder sonstige Werkzeuge und Hilfsmittel benötigt, werden diese nach Möglichkeit gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt.

31. Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser Bestimmungen, können rechtliche Schritte gegen den Nutzer und/oder deren Begleitung eingeleitet werden.

32. Sofern schriftlich nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, sind Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz des Inhabers. Die Werkstatt ist jedoch berechtigt, den Nutzer, sofern er Vollkaufmann ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen. Falls der Nutzer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt, ist der Gerichtsstand ebenfalls der Geschäftssitz des Inhabers. Entsprechendes gilt, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Nutzers zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.